IGeL – Kodex der KVBW

  1. Wir informieren unsere Patienten sachlich über mögliche IGeL-Leistungen.
  2. Wir erklären unseren Patienten, weshalb die IGel-Leistung sinnvoll ist.
  3. Wir bieten gegebenenfalls weiterführende Informationen und Entscheidungshilfen an.
  4. Wir beraten Sie zu Nutzen und, falls vorhanden, eventuellen Risiken.
  5. Wir informieren Sie bei aufwendigen Leistungen auf Wunsch über wissenschaftliche Belege.
  6. Wir stellen unseren Patienten frei, sich für oder gegen die Leistung zu entscheiden.
  7. Wir geben unseren Patienten für diese Entscheidung eine angemessene Bedenkzeit.
  8. Wir informieren Sie, dass Sie bei besonderen IGel-Leistungen eine Zweitmeinung einholen können.
  9. Wir halten die geplante IGel-Leistung und deren voraussichtliche Kosten schriftlich fest.
  10. Wir stellen nach der Behandlung eine nachvollziehbare Rechnung/ Quittung aus.